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Kaum jemand weiss, dass ein
Teil der Internetauktionen sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Es ist
nicht genau geregelt, ab wann jemand als Unternehmer und nicht mehr als
Privatperson Waren verkauft.
Wer nach einigen guten Verkäufen seiner überflüssigen Gebrauchtgegenständen merkt, dass dies sehr einfach ist, kommt schnell auf den Gedanken, weitere Waren zu finden, die er ebenfalls anbietet z.B. durch Restkäufe usw. Genau hier beginnt das Problem. Schnell wird aus einem privaten Spaß ein Unternehmertum welches weitreichende zivil- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Auktionsaktivitäten kann man nicht im Netz verstecken. Allein die bei den Käufen abgegebene Bewertungen sagen schon viel über die Transaktionen aus. Je mehr Bewertungen ein Verkäufer bekommt, umso besser ist es für seinen guten Ruf. Doch diese Liste besagt auch etwas über die rege Verkauftätigkeit. Ein böses Erwachen kommt meist über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder per Anschreiben des Finanzamtes. Und das kann sehr teuer werden !!! Ein Händler fällt nicht nur unter das Wettbewerbsrecht, sondern hat auch die Pflicht des Hinweises auf ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht. Auch das Steuerrecht ist ein weiterer Fallstrick durch den man sich schnell wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten muss. Die Oberfinanzdirektionj
Düsseldorf hat eine Spezialeinheit, die nach solchen Steuersündern im WWW fahndet
und sofort Verdächtige meldet.
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