Immobilien
ersteigern Was
muss beachtet werden
Zur Ersteigerung einer Immobilie sind ein paar wichtige Informationen
wichtig und einige Regeln zu beachten. Hier eine Zusammenfassung
unserer Recherche als Überblick.
Versteigerungstermine für Immobilien sind z.B. in den einschlägigen
Tageszeitungen, im Internet, bei Spezialverlagen oder in den
Amtsgerichten im Aushang zu finden. Sie erfolgt in einer
öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu
versteigernde Objekt liegt.
Objekt-Informationen Das Amtsgericht übernimmt
keine Gewährleistungen über den Zustand des Objektes, deshalb sollte
sich jeder Interessent vorher genau erkundigt haben.
Dies kann auch
über eine Kontaktaufnahme mit dem bisherigen Eigentümer oder Mietern erfolgen,
um so einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Sollte das Objekt
vermietet sein, fällt der Kaufpreis gerne etwas niedriger aus, da
der Mietvertrag beim Kauf übernommen wird.
Ausführliche Gutachten
können Interessenten bei den Amtsgerichten einsehen. Ebenso sind
dort die Grundbucheintragung mit dem
- Bestandsverzeichnis
(Angaben zur Lage und Größe des Grundstückes),
- Angaben
zum Eigentümer (wie er das Objekt erworben hatte - Auflassung,
Zwangsverstgeigerung usw.),
- dingliche
Belastungen (Wegerechte, Wohnrechte, Geldrenten, Vorkaufsrechte
usw.) und
- Grundschulden
/ Hypotheken einzusehen. Die Gläubiger im besseren Rang erhalten
zuerst ihr Geld und die rangschlechteren gehen leer aus bei
einer schlechten Versteigerung. Es gilt: Wenn ein Gläubiger
nicht an der Versteigerung beteiligt ist, aber im Rang vor dem,
der da Verfahren betreibt steht, muss der Erwerber diese Belastungen
übernehmen, alle anderen werden gelöscht.
In
den Bauämtern kann man sich nach ausstehenden Erschließungskosten
erkundigen. Außerdem kann das Baulastenverzeichnis Auskunft über
Bau- oder Nutzungsbeschränkungen geben. Die Frage nach einer
Mietpreisbindung beantwortet das Wohnungsamt. (Beachten Sie
bitte hier die Öffnungszeiten)
Bei Eigentumswohnungen können
Protokolle der Eigentümerversammlung beim Verwalter Aufschluss über
Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan geben.
Informationen
der Gläubiger (in der Regel sind es die Banken) können Aufschluss
über deren Ziele sein. Es empfiehlt sich hier ein Termin. Vielleicht
führt dieses Gespräch auch zu einer attraktiven Kaufverhandlung
ohne Versteigerung. Ein sogenannter Rettungserwerb. Und vielleicht
unterbreitet die Bank auch noch einen günstigen Finanzierungsplan.
Teilnahme
an Versteigerung Wenn Sie an einem Versteigerungstermin
teilnehmen, müssen Sie sich folgendes mitnehmen: -Einen Personalausweis oder Reisepass. -Eine Bietungsvollmacht,
wer für einen anderen (z.B. Ehefrau) bietet. ( In öffentlich beglaubigter Form, die von
einem Notar ausgestellt wird). -Und eine Sicherheit Eine Sicherheitsleistung. Diese liegt bei ca. 10 % des Verkehrswertes
und ist in verschiedenen Formen zu bringen:
- Ein von der Landeszentralbank
bestätigter und mindestestens 4 Tage über den Versteigerungstermin
gültigen Scheck.
- Ein Verrechnungsscheck
einer vom Gericht zugelassenen Bank
- Eine selbstschuldnerische
Bürgschaft einer zugelassenen Bank
- Notfalls (aber
wird nicht empfohlen) Barbeld.
Das Mindestgebot für
den Zuschlag beträgt 50 % des Verkehrswertes. Sollte dieses Gebot
bei einer Versteigerung nicht erreicht werden, wird ein erneuter
Termin anberaumt, in dem auch ein Erwerb unter 50 % möglich ist. Liegt
das Höchstgebot im ersten Termin unter 70 %, kann der Zuschlag auf
Antrag des Gläubigers versagt werden. Auch hier ist ein zweiter
Termin zum Erwerb unter 50 % mglich. In diesem Fall steigert häufig
eine Bank als Gläubiger mit.
Bei Versteigerungen zum Zweck
einer Gemeinschaftsaufhebung gibt es Abweichungen vorgenannter Bedingungen.
Ablauf Ein
Versteigerungstermin beginnt mit dem Bekanntmachungsteil (ca. 15-30
Minuten). In dieser Zeit werden alle Formalien verlesen. Diese Formalien
sollte ein gut vorbereiteter Interessent bereits kennen. Allerdings
können Änderungen der Versteigerungsbedingungen beantragt worden
sein.
Für
jede Auktion besteht eine 30minütige Mindestbietzeit und dauert
oft 60 Minuten.
Vermutlich werden die Gläubigerbanken den
Preis etwas nach oben steuern. Profis bieten meist zum Ende der
Versteigerung.
Biettipps Im Grundbuch finden sich
manchmal kleine Zwangssicherungshypotheken. Wer eine solche abkauft,
wird selber zum Gläubiger und damit Verfahrensbeteiligter. Dies
bringt Vorteile z.B. bei Antrage zu Versteigerungsbedingungen. Vorsicht:
Nur für Auktionsfüchse mit intensiver Rechtskenntnis.
Es kann sein,
dass Objekte in bevorzugten Lagen teurer versteigert werden, als
der Verkehrswert ausweist. Deshalb wird empfohlen, sich beim
Ersteigern ein Limit zu setzen um nicht in den Sog der Versteigerungsatmosphäre
zu geraten. Diese Summe sollte unbedingt geheim gehalten werden!!
Auf keinem Fallsollte diese Summe überschritten werden, auch wenn
es am Ende immer etwas hektisch wird. Behalten Sie die Ruhe.
Der
geplante Betrag sollte keine runde Summe sein, da dies vermutlich
viele machen und so mit einer krumme Summe die anderen Bieter ausgestochen
werden können.
Im Gegensatz zu anderen Auktionen ist nach
"...zum Dritten" nicht alles beendet. Sondern erst dann,
wenn die Bietstunde formell abschließt. In dieser Zeit sind noch
Gebote zulässig.
Bezahlung Nach
Zuschlagerteilung wird der Restbetrag
bis zum "Verteilungstermin" gezahlt. Diese Zeit kann
einige Wochen nach dem Versteigerungstermin
dauern und wird verzinst.
Folgende Kosten
sind zu berücksichten::
- 4 % Zinsen
für die Zeit zwischen Zuschlagserteilung und Verteilungstermin
- Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags,
- Grunderwerbssteuer sowie
- Gerichtskosten für die Eintragung im
Grundbuch
- Notarkosten
und Kosten zu Eintragung im Grundbuch bei einer Grundschuld-Finanzierung.
Mehr
Informationen finden
Sie bei: justiz.nrw.de/..Zwangsversteigerung
justiz-augsburg.de/ag/zwanghinw
www2.onwirtschaft.t-online.de/...
homesolute.com/... versteigerungskalender.de/... immopilot.de/Bauherren/Zwangsversteigerung/... finanztip.de/.../versteigerung
Versteigerungstermine
finden Sie in unserem Portal hier...
Diese Informationen sind eine Zusammenfassung
unserer Recherchen. Alle Informationen sind ohne Gewähr. Sie dienen
zum ersten Überblick und bei Interesse wird eine individuelle Beratung
empfohlen.
|